Sitzung: 20.06.2016 AVR/0016/2016
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 08.03.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2877/2015
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Vor dem Hintergrund, dass
·
der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den
Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/
Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu
allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der
neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter
stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025
ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und
rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine
leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige
und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer
Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres
2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine
Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren.
Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin
eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu
können.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktion die Linke einstimmig zugestimmt.
(2) Der Rat erkennt an, dass es
sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und
beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der
Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten
ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.
(3) Der Rat beauftragt die
Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss und
den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich, wie
bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(4) Der Rat beauftragt die
Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung
des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und
insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(5) Die Umsetzung von Maßnahmen
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird
beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau
der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben,
verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Abschließend stellt der Vorsitzende den gesamten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Vor dem Hintergrund, dass
·
der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den
Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/
Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu
allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der
neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800
weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025
ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und
rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine
leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige
und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt
der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer
Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des
Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“
eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den
Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen
außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere,
um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe
gewährleisten zu können.
(2) Der Rat erkennt an, dass es
sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und
beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der
Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten
ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter
Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die
erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3) Der Rat beauftragt die
Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss
und den Bezirksvertretungen, nach Möglichkeit jede Bezirksvertretung für sich,
wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu
berichten.
(4) Der Rat beauftragt die
Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung
des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und
insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines
Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme
zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine
erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.
(5) Die Umsetzung von Maßnahmen
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt,
die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig
in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zugestimmt.