Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2013 wird festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 180.694.527,10 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.