Beschluss:

Der Rat beschließt:

-     Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2013 wird festgestellt.

-     Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-     Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 180.694.527,10 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-     Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.