Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, den städtischen Förderantrag zum Programm des Landes NRW „KOMM-AN NRW - Programm zur Förderung der
Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ fristgerecht zu stellen.
Der Rat beschließt zur Finanzierung des Programmes „KOMM-AN NRW“ einen zahlungswirksamen Mehraufwand für die
Haushaltsjahre 2016 und 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale
Leistungen, i.H.v. insgesamt 1.057.200 €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge
i.H.v. insgesamt 966.000 € bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine
Umlagen. Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil liegt bei insgesamt
91.200 € für den gesamten Projektzeitraum. Im endgültigen Haushaltsplan
2016/2017 werden alle vorgenannten Finanzvorfälle berücksichtigt.
Zur Durchführung
des Programmes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
(vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die zunächst bis zum 31.12.2017
befristete Einrichtung von 2,0 Stellen Kommunale Fachbeauftragte in der
Bewertung S 17 TVöD-SuE zur Erledigung von sowohl (sozial)pädagogischen
Aufgaben als auch Aufgaben der allgemeinen inneren kommunalen Verwaltung.
Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum
Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017 verwaltungsintern zwei
Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.
Sofern sich der vorgesehene Einsatz von
vorrangig zu vermittelndem Personal wider Erwarten nicht für den gesamten
Projektzeitraum realisieren lässt, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob
die Sicherstellung der Aufgabenerledigung kurzfristig im Rahmen einer internen
oder externen Stellenbesetzung erfolgen kann.
Köln, den 19.05.2016
In Vertretung
gez. Guido Kahlen gez.
Niklas Kienitz
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.