Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.06.2016 Rat/0023/2016 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 4113/2015/1 |
Der Rat beschließt für das zweite Halbjahr 2016 gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.