Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Hauptausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen vom 15.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 6 vom 17.02.2016).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.