Beschluss gemäß Empfehlung des Liegenschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 16.06.2016:

 

Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Baukosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare.

 

Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen.

 

Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen.

 

Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlusses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung vorgelegt.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten-.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.