Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung :

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Rat empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die Planung der im Rahmen des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des Mantelprojektes "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel",

hier:     Erarbeitung eines übergeordneten Planungskonzeptes für Chorweiler Mitte

Planung zur Neugestaltung des Pariser, Liverpooler und Lyoner Platzes

sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit aufzunehmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten und durchzuführen.

Zur Finanzierung der für die Planung anfallenden Investitionskosten in Höhe von 1.050.000 € beschließt der Rat außerdem eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) gemäß § 85 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, auf neu einzurichtenden Finanzstellen und mit Teilbeträgen wie nachfolgend aufgeführt:

-    Finanzstelle 1502-0902-6-0020 Neugestaltung Pariser Platz                      200.000 €,      45.000 € VE

-    Finanzstelle 1502-0902-6-0021 Neugestaltung Liverpooler Platz                400.000 €,    170.000 € VE

-    Finanzstelle 1502-0902-6-0022 Neugestaltung Lyoner Platz/Passage        200.000 €,      35.000 € VE

Die vorläufige Deckung der Auszahlungsermächtigung erfolgt durch entsprechende Weniger-Auszah­lungen im Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-1-0000, Innenstadt (südl. Erweiterung) Sanierung/Erneuerung. Die vorläufige Deckung der VE erfolgt durch Weniger-Inanspruchnahme der VE im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung Zündorf.

Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 800.000 € sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 250.000 € wurden im Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen