Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung :
Gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Rat empfohlen
wird, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die Planung der im
Rahmen des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des Mantelprojektes
"Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel",
hier: Erarbeitung
eines übergeordneten Planungskonzeptes für Chorweiler Mitte
Planung zur Neugestaltung des Pariser,
Liverpooler und Lyoner Platzes
sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit
aufzunehmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten und
durchzuführen.
Zur Finanzierung der für die Planung
anfallenden Investitionskosten in Höhe von 1.050.000 € beschließt der Rat
außerdem eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen
gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie eine
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen (VE)
gemäß § 85 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0902 -
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, auf neu
einzurichtenden Finanzstellen und mit Teilbeträgen wie nachfolgend aufgeführt:
- Finanzstelle 1502-0902-6-0020 Neugestaltung
Pariser Platz 200.000
€, 45.000 € VE
- Finanzstelle 1502-0902-6-0021 Neugestaltung
Liverpooler Platz 400.000
€, 170.000 € VE
- Finanzstelle 1502-0902-6-0022 Neugestaltung
Lyoner Platz/Passage 200.000 €, 35.000 € VE
Die vorläufige Deckung der Auszahlungsermächtigung
erfolgt durch entsprechende Weniger-Auszahlungen im Teilfinanzplan 0902 -
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
1502-0902-1-0000, Innenstadt (südl. Erweiterung) Sanierung/Erneuerung. Die vorläufige
Deckung der VE erfolgt durch Weniger-Inanspruchnahme der VE im Teilfinanzplan 1201
- Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung
Zündorf.
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen
in Höhe von insgesamt 800.000 € sowie die erforderlichen
Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 250.000 € wurden im
Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung
2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen