2. Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird gebeten geeignete Flächen zu identifizieren, die sich für
Open-Air-, Zirkus-, Manegen-Kunst- und Varietéveranstaltungen eignen.
2. Als
Bewertungskriterien sind die Beschaffenheit, das Fassungsvermögen, die
Eigentumsverhältnisse, die Verkehrsanbindung, die Umweltauswirkungen und die
Lärmemissionen zu berücksichtigen.
3. Die
Ergebnisse über alle geprüften Flächen werden zeitnah dem
Stadtentwicklungsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie ggf. weiteren
zuständigen Ausschüssen dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.