Beschluss über die Vorlage der
Verwaltung:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
a. Auf
Basis des Änderungsvorschlags zum Hpl 2016/2017 der Antragsteller zur
Verwendung der Kulturförderabgabe wird für das Haushaltsjahr 2018 ein
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 Euro – finanziert aus der
Kulturförderabgabe - zur Verfügung gestellt. Die Mittelfreigabe erfordert einen
Beschluss des Finanzausschusses auf Basis des vorzulegenden Wirtschaftsplans
2018.
b. Die
Achtbrücken GmbH stellt für 2018 einen Wirtschaftsplan für das Festival auf.
Dabei sind alle geeigneten Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung und
Ertragssteigerung zu nutzen und dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und
Kultur sowie dem Finanzausschuss darzustellen. Der Wirtschaftsplan 2018 und
eine mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021 sind dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss
Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss bis Mitte 2017 vorzulegen, um eine
Beschlussfassung zu ermöglichen. Dabei soll eine Fortschreibung des
Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450.000 Euro zugrunde gelegt werden.
c.
Vorschläge zur Optimierung der Organisation und Durchführung des
zukünftigen Festivals unter besonderer Beachtung der Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit werden dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan
2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt sowie dem Ausschuss Kunst und
Kultur und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis über den Alternativvorschlag der
Verwaltung:
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - abgelehnt.