Beschluss über die Vorlage der Verwaltung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

a.      Auf Basis des Änderungsvorschlags zum Hpl 2016/2017 der Antragsteller zur Verwendung der Kulturförderabgabe wird für das Haushaltsjahr 2018 ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 Euro – finanziert aus der Kulturförderabgabe - zur Verfügung gestellt. Die Mittelfreigabe erfordert einen Beschluss des Finanzausschusses auf Basis des vorzulegenden Wirtschaftsplans 2018.

 

b.      Die Achtbrücken GmbH stellt für 2018 einen Wirtschaftsplan für das Festival auf. Dabei sind alle geeigneten Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerung zu nutzen und dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss darzustellen. Der Wirtschaftsplan 2018 und eine mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021 sind dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss bis Mitte 2017 vorzulegen, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Dabei soll eine Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450.000 Euro zugrunde gelegt werden.

 

c.    Vorschläge zur Optimierung der Organisation und Durchführung des zukünftigen Festivals unter besonderer Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit werden dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis über den Alternativvorschlag der Verwaltung:

mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - abgelehnt.