Nachtrag: 09.06.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Am 08.09.2015 beauftragte die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine KAG-freie Verkehrsberuhigung zu finden.

 

Bei dem genannten Straßenzug handelt es sich um eine Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone, so dass dort nur Anliegerverkehr stattfindet.

 

Am 20.01.2016 wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, welche eine V85 von 24 km/h in die eine Richtung und 27 km/h in die andere Richtung feststellte.

 

Um eine weitere Messgröße zu erhalten, wurde im Mai 2016 eine zweite Geschwindigkeits-messung durchgeführt. Diese Messung ergab eine V85 von 32 km/h in beiden Richtungen.

 

Die V85 beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird und dient als Bemessungsgröße in der Straßenplanung.

 

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nicht mit der derzeitigen Ausgestaltung der Straße im Separationsprinzip vereinbar. Ein verkehrsberuhigter Bereich wird üblicherweise als Mischverkehrsfläche ausgebaut, so dass eine andere Nutzung der Verkehrsfläche möglich ist. Bei einem Umbau des Dahlienweges zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit Mischverkehrsfläche gäbe es keine KAG-freie Lösung.

 

Um eine zusätzliche Geschwindigkeitsdämpfung zu erreichen, kann alternierendes Parken angeordnet werden. Erfahrungsgemäß ist dies mit dem Verlust vieler Stellplätze verbunden. Im Hinblick auf den hohen Parkdruck in diesem Bereich, wird es von der Verwaltung nicht befürwortet und als nicht erforderlich eingestuft, da die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit niedrig ist.

 

Die Verwaltung sieht den Beschluss als erledigt an.