Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der Fraktion Die Linke. und der FDP-Fraktion:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Der Rat beschließt:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Umsetzungskonzept für ein Drogenhilfeangebot einschließlich
Drogenkonsumraum (nach der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen
in NRW) zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, geeignete Räumlichkeiten im Umfeld des Neumarktes anzumieten.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Umsetzungskonzept mit den Drogenhilfeträgern unter Beteiligung
der Ordnungspartner zu entwickeln.
4.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, parallel zur Einrichtung des Drogenhilfeangebotes im
Umfeld des Neumarktes ein Konzept zur Weiterentwicklung des
Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim zu entwickeln.
Dieses Konzept schließt bei Bedarf auch Drogenkonsumräume ein. In die
Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes fließen die Erfahrungen und
Auswirkungen des Drogenhilfeangebotes einschließlich Drogenkonsumraum im Umfeld
des Neumarktes ein.
5.
Die Konzepte sind zu
gegebener Zeit den Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Für die Realisierung
des Angebotes werden im Haushaltsjahr 2016 400.000 € und ab dem Haushaltsjahr
2017 ff 800.000 im Teilergebnisplan 0701 „Gesundheitsdienste“ unter
Teilplanzeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ bereitgestellt. Im Rahmen
der Bewirtschaftung werden diese Haushaltsmittel in die entsprechenden
Teilplanzeilen umgeschichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte
Vorlage:
Der Rat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Umsetzungskonzept für ein Drogenhilfeangebot einschließlich Drogenkonsumraum
(nach der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen in NRW) zu
entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, geeignete Räumlichkeiten im Umfeld des Neumarktes anzumieten.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Umsetzungskonzept mit den Drogenhilfeträgern unter Beteiligung
der Ordnungspartner zu entwickeln.
4.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, parallel zur Einrichtung des Drogenhilfeangebotes im
Umfeld des Neumarktes ein Konzept zur Weiterentwicklung des
Drogenhilfeangebotes für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim zu entwickeln.
Dieses Konzept schließt bei Bedarf auch Drogenkonsumräume ein. In die
Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes fließen die Erfahrungen und Auswirkungen
des Drogenhilfeangebotes einschließlich Drogenkonsumraum im Umfeld des
Neumarktes ein.
5.
Die Konzepte sind zu
gegebener Zeit den Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Für die Realisierung
des Angebotes werden im Haushaltsjahr 2016 400.000 € und ab dem Haushaltsjahr
2017 ff 800.000 im Teilergebnisplan 0701 „Gesundheitsdienste“ unter
Teilplanzeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ bereitgestellt. Im Rahmen
der Bewirtschaftung werden diese Haushaltsmittel in die entsprechenden Teilplanzeilen
umgeschichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.