Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.06.2016 STA/0019/2016 |
Beschluss: | endgültig abgelehnt |
Vorlage: | AN/0818/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Linke Änderungsantrag nach § 13 21 KB | |
![]() | 160428 ÄA Güterbahnhof Mülheim_Anlage_Wohngebiet entlang Markgrafenstraße I bis III 232 KB |
1. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke)
1.
Auf
dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Mülheim wird das Areal I (in der als
Anlage beigefügt Karte hellblau eingefärbt) als Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesen.
Der zur Schanzenstraße hin vorgelagerte siebenstöckige Gebäuderiegel gewährt
dem dahinter liegenden Allgemeinen Wohngebiet Lärmschatten und soll mit nicht störendem
Gewerbe belegt werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich der vom Investor im Areal II
(dunkelblau eingefärbt) beabsichtigte Hotelbau auf dem nördlichen Teil des
OSMAB-Geländes im Areal III (rosa eingefärbt) realisieren lässt.
a. Falls der Hotelbau im Areal III
möglich ist, wird das Areal II ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen.
Der zur Schanzenstraße hin vorgelagerte zehnstöckige Gebäuderiegel gewährt dem
dahinter liegenden Allgemeinen Wohngebiet Lärmschatten und soll mit nicht störendem
Gewerbe belegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion ie Linke.