Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.   Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2016 die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

2.   Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2016 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt