Nachtrag: 15.06.2016

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2016/2017 gem. dem durch die vorliegenden Veränderungsnachweise fortgeschriebenen Entwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

„Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhöhen würden.“

 

Weiterhin fasst der Finanzausschuss im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen folgende weitere Beschlüsse:

 

Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ab.

Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Fraktionen zum Hpl.-Entwurf 2016/2017 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z.B. Teilplanzuordnung, falsche Teilplanzeile)

Der Finanzausschuss ist damit einverstanden, dass die als Anlage beigefügte „Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen“ für die Jahre 2016/2017 weiterhin gilt. Die Ziffer 3.4 wurde um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

„Generalinstandsetzungen von Straßen und Radwegen im Rahmen des vom Verkehrsausschuss bzw. den Bezirksvertretungen beschossenen jährlichen Straßen- und Radwegeunterhaltsprogramms.“