Nachtrag: 15.06.2016
Sitzung: 20.06.2016 BGW/0015/2016
Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 15.06.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt; bitte halten Sie die Unterlage bereit -
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1722/2016
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Errichtung von jeweils einem
Erweiterungsbau am Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21 und an der Realschule
Albert-Schweitzer-Str. 8, beide 51147 Köln (Porz-Wahn) sowie die Errichtung
eines von beiden Schulen gemeinsam zu nutzenden Mensagebäudes. Darüber hinaus
genehmigt der Rat den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV
(Energiesparverordnung) 2014 mit Gesamtkosten i. H. v. brutto rd. 11.96 Mio. €
(inkl. Küche sowie Ausstattung und Einrichtung). Die Gesamtkosten teilen sich
wie folgt auf:
- Gymnasium: 4.743.000
€, davon 205.300 € Einrichtungskosten
- Realschule: 2.457.000 €,
davon 119.700 € Einrichtungskosten
- Mensagebäude: 4.761.800 €*,
davon 313.000 € Einrichtungskosten
Gesamt: 11.961.800 €,
davon 638.000 € Einrichtungskosten
·
incl. 199.300 € an
Kücheneinrichtung
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 5 % (= 553.200 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Flächenverrechnungspreise (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inkl. Nebenkosten und Reinigung i. H. v. voraussichtlich jährlich rd. 430.800 € (Gesamt) sind ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.