Nachtrag: 27.06.2016
Sitzung: 28.06.2016 Rat/0023/2016
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1155/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke.:
1. Unter Punkt 1 sind als weitere Sätze
hinzuzufügen:
Es sind Richtlinien entlang der folgenden
Vorgaben zu erarbeiten:
a) Es wird nie mehr als ein Stellplatz pro
Wohneinheit gebaut.
b) Die Zahl der zu bauenden Stellplätze
verringert sich mit der Nähe und Qualität der ÖPNV-Anbindung der jeweiligen
Wohneinheit.
c) Beim Bau von Wohnungen für Studierende,
Schüler, Azubis und Senioren ist die Anzahl der Stellplätze gegenüber
allgemeinem Wohnen um 50 % zu reduzieren.
d) Im geförderten Sektor sind grundsätzlich 30
% weniger Stellplätze zu errichten als im frei finanzierten Wohnbau.
e) Bevor ein Investor zum Bau von Stellplätzen
verpflichtet wird, ist die Kapazität von Stellflächen in der Nachbarschaft zu
ergründen und einzubeziehen.
2.
Unter
Punkt 4 sind folgende Sätze zu ergänzen:
Es ist eine Parkraumanalyse für das
Stadtgebiet zu erstellen. Insbesondere in der Innenstadt, inklusive Deutz, sind
hierfür zunächst die Parkkapazitäten aller Parkhäuser und deren Auslastung
darzustellen.
Es ist zu prüfen, ob und im welchen Umfang
Anwohnerparken in bestehende Parkanlagen zu integrieren ist. Die Untersuchungen
und die Konzepterarbeitung haben in enger Abstimmung mit dem größten Mobilitätsdienstleister
Kölns, der KVB zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Antrag der SPD-Fraktion:
1.
Köln soll schnellstmöglich nach Inkrafttreten der
novellierten Landesbauordnung von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren.
Deshalb beauftragt der Rat die Verwaltung, zeitnah eine Stellplatzsatzung für
Köln zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Die Satzung soll eine
passgenaue Verteilung der Auto- und Fahrradabstellplätze in Abhängigkeit der
Art des Bauvorhabens und entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe in den
Stadtbezirken oder Stadttteilen ermöglichen.
2.
Die Stellplatzsatzung soll dem geänderten
Mobilitätsverhalten in unserer Stadt Rechnung tragen, Anreize für die
Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes (zu Fußgehen,
Radfahren und ÖPNV) – im Sinne von Köln mobil 2025 – geben und gleichzeitig
Bauhemmnisse in unserer wachsenden Stadt beseitigen.
3.
Auch die Festsetzung von Ablösebeträgen ist vor
diesem Hintergrund neu zu bewerten. Die Einnahmen aus Ablösebeträgen sollen
auch zukünftig für den Ausbau der Parkinfrastruktur, für Maßnahmen zur
Verbesserung des ÖPNV und des Radverkehrs zweckgebunden sein.
4.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten
darzustellen, welche innovativen und kreativen Parkkonzepte zur Reduzierung des
Parkverkehrs im Straßenraum denkbar sind und wo im Stadtgebiet sie prioritär zu
realisieren wären.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. sowie bei
Stimmenthaltung der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde abgelehnt.