Nachtrag: 27.06.2016

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:

 

1.    Unter Punkt 1 sind als weitere Sätze hinzuzufügen:

 

Es sind Richtlinien entlang der folgenden Vorgaben zu erarbeiten:

 

a)    Es wird nie mehr als ein Stellplatz pro Wohneinheit gebaut.

 

b)    Die Zahl der zu bauenden Stellplätze verringert sich mit der Nähe und Qualität der ÖPNV-Anbindung der jeweiligen Wohneinheit.

 

c)    Beim Bau von Wohnungen für Studierende, Schüler, Azubis und Senioren ist die Anzahl der Stellplätze gegenüber allgemeinem Wohnen um 50 % zu reduzieren.

 

d)    Im geförderten Sektor sind grundsätzlich 30 % weniger Stellplätze zu errichten als im frei finanzierten Wohnbau.

 

e)    Bevor ein Investor zum Bau von Stellplätzen verpflichtet wird, ist die Kapazität von Stellflächen in der Nachbarschaft zu ergründen und einzubeziehen.

 

2.    Unter Punkt 4 sind folgende Sätze zu ergänzen:

 

Es ist eine Parkraumanalyse für das Stadtgebiet zu erstellen. Insbesondere in der Innenstadt, inklusive Deutz, sind hierfür zunächst die Parkkapazitäten aller Parkhäuser und deren Auslastung darzustellen.

 

Es ist zu prüfen, ob und im welchen Umfang Anwohnerparken in bestehende Parkanlagen zu integrieren ist. Die Untersuchungen und die Konzepterarbeitung haben in enger Abstimmung mit dem größten Mobilitätsdienstleister Kölns, der KVB zu erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion:

 

1.      Köln soll schnellstmöglich nach Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Deshalb beauftragt der Rat die Verwaltung, zeitnah eine Stellplatzsatzung für Köln zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Die Satzung soll eine passgenaue Verteilung der Auto- und Fahrradabstellplätze in Abhängigkeit der Art des Bauvorhabens und entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtbezirken oder Stadttteilen ermöglichen.

 

2.      Die Stellplatzsatzung soll dem geänderten Mobilitätsverhalten in unserer Stadt Rechnung tragen, Anreize für die Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes (zu Fußgehen, Radfahren und ÖPNV) – im Sinne von Köln mobil 2025 – geben und gleichzeitig Bauhemmnisse in unserer wachsenden Stadt beseitigen.

 

3.      Auch die Festsetzung von Ablösebeträgen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten. Die Einnahmen aus Ablösebeträgen sollen auch zukünftig für den Ausbau der Parkinfrastruktur, für Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und des Radverkehrs zweckgebunden sein.

 

4.      Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche innovativen und kreativen Parkkonzepte zur Reduzierung des Parkverkehrs im Straßenraum denkbar sind und wo im Stadtgebiet sie prioritär zu realisieren wären.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde abgelehnt.