Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.   Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016/17 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

2.   Der Rat der Stadt Köln nimmt die Mittelfristplanung für die Bühnen der Stadt Köln ab der Spielzeit 2017/18 zur Kenntnis.

 

3.   Der Rat der Stadt Köln beschließt eine strukturelle Erhöhung zum Betriebskostenzuschuss der Bühnen für die von den Tarifparteien über den bisher in Höhe von 2 % bewilligten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Bühnen aus den Jahren 2016 und 2017 in Höhe von 875.718 Euro.

 

4.   Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

 

5.   Gem. dem Finanzierungskonzept zur Finanzierung der Generalsanierung der Bühnen Köln (Vorlagen-Nr. 1034/2015), das der Rat der Stadt Köln am 12.05.2015 beschlossen hat, wird die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln ermächtigt, für die Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite bzw. Darlehen in Höhe von insgesamt 360 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfinanzierung mittels Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzierung durch z.B. den EIB-Kredit oder  Schuldscheindarlehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.