Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
für das Wirtschaftsjahr 2016/17 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung
fest.
2.
Der Rat
der Stadt Köln nimmt die Mittelfristplanung für die Bühnen der Stadt Köln ab
der Spielzeit 2017/18 zur Kenntnis.
3.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt eine strukturelle Erhöhung zum Betriebskostenzuschuss
der Bühnen für die von den Tarifparteien über den bisher in Höhe von 2 %
bewilligten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Bühnen aus den Jahren
2016 und 2017 in Höhe von 875.718 Euro.
4.
Die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen
Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. Euro in Anspruch zu
nehmen.
5.
Gem. dem
Finanzierungskonzept zur Finanzierung der Generalsanierung der Bühnen Köln
(Vorlagen-Nr. 1034/2015), das der Rat der Stadt Köln am 12.05.2015 beschlossen
hat, wird die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln ermächtigt, für die
Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite bzw. Darlehen in Höhe von insgesamt
360 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die
Zwischenfinanzierung mittels Tages- und Termingeldkrediten als auch die
langfristige Finanzierung durch z.B. den EIB-Kredit oder Schuldscheindarlehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.