Beschluss:
1.
Der
Rat stimmt vor dem Hintergrund der veränderten Situation für die
Generalsanierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz der Verlängerung des
Bühnen-Interims bis zum 31.08.2019 zu.
Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des
Depots in Köln-Mülheim als
Spielstätte des Schauspiels. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen
der Stadt Köln, auf Basis des mit dem
Eigentümer des Depots verhandelten
Angebotes einen Mietvertrag über weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2022
abzuschließen.
Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des
Staatenhauses in Köln Deutz für die
Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 als Spielstätte der Oper. Die Spielstätte der
Kinderoper verbleibt ebenfalls im Staatenhaus. Zwingende Voraussetzung für
diese Entscheidung ist Beschlussfassung des Rates über die Erbbaurechtsvergabe
an die BB Group GmbH (2012/2016).
2.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein neuer Wiedereröffnungstermin und ein neuer
Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme des Ensembles am Offenbachplatz
voraussichtlich erst im 1. Quartal 2017 belastbar dargestellt kannt gegeben werden
kann. Eine Grundlage dafür ist der
Ratsbeschluss vom 15.03.2016.
3.
Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am
Offenbachplatz nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung
der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und
dem Rat rechtzeitig ein Anschluss- und
Überbrückungskonzept für den Zeitraum
bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.
4.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des
Interim für die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in der
Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen
sind. Der Anteil des Interims am entsprechend zu erhöhenden
Betriebskostenzuschuss der Bühnen der Stadt Köln (bereits bereinigt um die
Entlastung in der Spielzeit 2016/17) beträgt in den Spielzeiten 2017/18 und
2018/19 insgesamt 16,45 Mio. Euro. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in dieser
Summe die Kosten für das Interim von Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und
Bühnenservice enthalten sind. Aufgrund der Laufzeit des für das Depot
angebotenen Mietvertrages bis 2022 und verschiedener Anmietungen für die
übergreifenden Bühnenbereiche teilweise bis 2021 wird der
Betriebskostenzuschuss der Bühnen in den Jahren 2019 bis 2022 um 8,71 Mio. Euro
erhöht („Nachlaufkosten der Verlängerung“). Für ggf. erforderliche
Ausgleichszahlungen an die BB Group GmbH stehen Mittel gemäß Ratsbeschluss
vom 22.10.2015 (Vorlagen-Nr. 2756/2015 „Verlängertes Interim der Bühnen
Köln“) zur Verfügung.
Durch die Erhöhung
des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt es nicht zu
negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2016 und 2017.
5.
Das
bereits etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer sparsamen
Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen
regelmäßig auf Basis eines Controllingberichtes informiert.
Der Rat ermächtigt und beauftragt die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag
als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge
abzuschließen. Für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 sind die
interimsbedingten Sondereffekte des Spielbetriebes in den Berechnungen
enthalten. Soweit erforderlich werden die entsprechenden
Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht
ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.