Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit den gemäß Bauantrag eingereichten Erweiterungsbauten einverstanden sofern die Nutzungsdauer auf zehn Jahre mit Beginn der Baugenehmigung beschränkt wird und die Fläche danach als rekultivierte Fläche zur Verfügung steht und somit die Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt werden.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG unter der Maßgabe einer auf 10 Jahren begrenzten Nutzungsdauer und anschließenden Rückbauverpflichtung zu.


Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.