Beschluss:
Die
Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ergänzten
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das
Gebiet nördlich der Opladener Straße, östlich des Ottoplatzes, südlich der
Bahngleise vom Bahnhof Deutz und westlich der Deutz-Mülheimer Straße in Köln
Deutz –Arbeitstitel: "Casino Köln" in Köln-Deutz– einzuleiten mit dem
Ziel, eine Spielbank zu errichten;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 1 (Abendveranstaltung) im Anschluss an das Wettbewerbsergebnis;
mit folgenden Maßgaben:
a. Die Erreichbarkeit der Fahrrad-und Fußgänger-Rampe zum Stadthaus Deutz muss sowohl während der gesamten Bauarbeiten als auch nach Fertigstellung des Gebäudes jederzeit über den Weg an der Opladener Str. gewährleistet sein. Beschilderungen wie "Fahrradfahrer absteigen" oder ähnliche Beeinträchtigungen sollen dringend vermieden werden.
b. Für die vorhandenen Rad-Abstellanlagen, die auf dem Planungsgelände stehen und zukünftig wegfallen werden, soll anzahlmäßig gleichwertiger Ersatz am Ottoplatz geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU, Deine Freunde und Linke.