Im Anhang erhalten Sie den Landschaftswachtbericht 2015 für den Stadtbezirk 7 Süd zur Kenntnis.
Hierzu ist seitens der Unteren Landschaftsbehörde folgendes zu ergänzen:
Absperrung
Natorampe bzw. Zufahrt zur Natorampe bei Rheinkilometer 674,7 (Zündorfer
Rheinaue)
Der Vorschlag des zuständigen Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswart), die Natorampe bzw. die Zufahrt zur Natorampe abzusperren, wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde unterstützt. Durch fahrende und parkende Fahrzeuge in diesem Bereich werden Erholungssuchende, die innerhalb der Zündorfer Rheinaue eine stille und landschaftsbezogene Erholung suchen, immer wieder gestört.
Die in der Örtlichkeit angebrachten Verbotsschilder werden
regelmäßig ignoriert, so dass die Untere Landschaftsbehörde nur noch die
Möglichkeit einer Absperrung sieht.
Hierzu wurde Kontakt aufgenommen zum Wasser- und Schifffahrtsamt Köln und auch
zum Amt für Straßen- und Verkehrstechnik, um eine Absperrung der Natorampe bzw.
der Zufahrt zu erwirken.
Diese lehnten eine Absperrung bisher ab. Aktuell wurde erneut eine Anfrage an das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie an das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik gestellt. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln hat erneut abgelehnt. Die Antwort des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik muss abgewartet werden.
Freischneiden des
Rheinblicks
Zwischen Rhein und angrenzender Wohnbebauung werden durch Rheinanlieger immer wieder hoch gewachsene Gehölze zurück geschnitten. Der Grünstreifen befindet sich zum größten Teil in städtischem Besitz bzw. im Besitz der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Er ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Ein Pflege- und Entwicklungsplan, der unter anderem aufgrund dieses Konfliktes in 2004 aufgestellt und von der Politik beschlossen wurde, regelt detailliert, wie die einzelnen Flächen zu pflegen und zu entwickeln sind.
Aufgrund der Zunahme der illegalen Gehölzrückschnitte wurden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.
Beschilderung
Aufgrund mehrerer Hinweise von Bürgern wurde in 2015 die Beschilderung insbesondere in dem Landschaftschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ gemeinsam mit dem zuständigen Beauftragten für den Außendienst überprüft. Die festgestellten Mängel werden derzeit behoben.
Beschädigte Bank bei
Rheinkilometer 673,7
Die beschädigte Bank wurde zwischenzeitlich ersetzt.