Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab:
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Nein-Stimmen und 4
Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Zusatz:
Im Anschluss schlägt
Herr von der Stein vor die Höhere Landschaftsbehörde und mittelfristig ggf.
auch Umweltminister Remmel zu kontaktieren mit dem Ziel die Untere
Landschaftsbehörde anzuweisen, keine derartige Befreiung zu erteilen. Nach
kurzer Diskussion erfolgt zu diesen zwei Vorschlägen eine ergänzende Abstimmung
des Beirats:
Abstimmungsergebnis:
Kontaktaufnahme mit
der Höheren Landschaftsbehörde mit dem Ziel die ULB anzuweisen, keine derartige
Befreiung zu erteilen:
12 Ja, 0 Nein, 1
Enthaltung
Information des
Umweltministers Herrn Remmel zur Thematik: Überstimmen von
Beiratsentscheidungen durch die Vertretungskörperschaften
11 Ja, 2 Nein, 0
Enthaltung