Nachtrag: 22.06.2016
Sitzung: 28.06.2016 Rat
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1109/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Errichtung von Leichtbauhallen
am Standort Luzerner Weg (Sportplatz), 51063 Köln-Mülheim, sowie die Freigabe
der Finanzmittel.
Die investiven Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf 7.361.159,16 €.
Zur Finanzierung der investiven
Auszahlungsermächtigungen für die Herrichtung sowie die Inbetriebnahme der
Leichtbauhallen in Höhe von 7.220.402,40 € sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Hj. 2016,
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen; bei der Finanzstelle
5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe
vorgesehen. Diese Finanzmittel sind im Rahmen einer Sollumbuchung auf die
Finanzstelle 5620-1004-9-5178, Leichtbauhalle Luzerner Weg, umzubuchen. Die
Vorschriften des § 82 GO NRW zur Vorläufigen Haushaltsführung wurden
berücksichtigt.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für
die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) der Leichtbauhallen
in Höhe von 140.756,76 € sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017, im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Hj. 2016,
Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 vorgesehen.
Für die konsumtiven Mehrbedarfe i.H.v.
2.231.548,00 € sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017, im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Hj. 2016 in den Teilplanzeilen
·
13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.693.939,41 €
·
14 –
Bilanzielle Abschreibungen 381.927,50
€
·
16 –
sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 65.844,31
€
·
27 –
interne Leistungsbeziehungen in Höhe von
89.836,78
€
entsprechende Mittel eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.