Nachtrag: 01.07.2016

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss

 

Einzelhändler*innen im Stadtbezirk Innenstadt soll in Zusammenwirkung mit ihren Vermieter*innen beziehungsweise Hausverwaltung auf Antrag mit Begründung die Möglichkeit eingeräumt werden, Pkw-Stellplätze vor dem jeweiligen Ladenlokal in Fahrradabstellanlagen umzuwidmen. Die Verwaltung errichtet dafür die entsprechenden Haarnadelhalter.

Bei ebenso begründetem Antrag können Nachmieter, in Zusammenwirkung mit ihren Vermieter*innen beziehungsweise Hausverwaltung, die eine andere geschäftliche Nutzung des Ladenlokals betreiben (wollen), einen Antrag auf Rückumwandlung stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt, gegen CDU bei Enthaltung von SPD und Linke.