Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) die in der Anlage 1 beigefügte Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in als Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten anzusehenden Gebietsteilen der Stadt Köln an Sonn- und Feiertagen vom 01.07.2007.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt