Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: per Sammelumdruck vom 10.08.2016 und als Tischvorlage (Anlage) zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2344/2016
Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie
folgt zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums
Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der
Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat beschließt
gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur
Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können
Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten
des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
3. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der
beiden Beschlüsse zu stellen.
4. Die sofortige Vollziehung
der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.