Zusatz: per Sammelumdruck vom 15.08.2016 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.  Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.

4.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

5.  Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.