Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: per Sammelumdruck vom 15.08.2016 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2343/2016
Beschluss:
Der
Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt
zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3
Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen
Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in
vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen
der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des
Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung
des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.