Sitzung: 15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2263/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss
genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet nördlich der Opladener Straße, östlich des Ottoplatzes, südlich
der Bahngleise vom Bahnhof Deutz und westlich der Deutz-Mülheimer Straße in
Köln Deutz –Arbeitstitel: "Casino Köln" in Köln-Deutz– einzuleiten
mit dem Ziel, eine Spielbank zu errichten;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 1 (Abendveranstaltung) im Anschluss an das Wettbewerbsergebnis;
3. beschließt, dass die Erreichbarkeit der
Fahrrad- und Fußgänger-Rampe zum Stadthaus Deutzsowohl während der gesamten
Bauarbeiten als auch nach Fertigstellung des Gebäudes jederzeit über den Weg an
der Opladener Straße gewährleistet sein muss. Beschilderungen wie
"Fahrradfahrer absteigen" oder ähnliche Beeinträchtigungen sollen
dringend vermieden werden.
4. beschließt, dass für die vorhandenen
Rad-Abstellanlagen, die auf dem Planungsgelände stehen und zukünftig wegfallen
werden, ein adäquater Ersatz außerhalb der Platzfläche Ottoplatz gefunden werden
soll, vorzugsweise auf der zukünftig privaten Fläche.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.