Sitzung: 15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: Abschließender Beschluss sofern die BV 1 uneingeschränkt zustimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2321/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
–Arbeitstitel: Gummersbacher Straße in Köln-Deutz– einzuleiten für das Areal
zwischen Gummersbacher Straße im Süden, dem Deutzer Stadthaus im Westen sowie
Bahntrasse im Norden (Flurstücke 389, 395, 396, 584, 594, 696, 695, 747, 962,
963, 964, 965, 966, 967 und 1714/120, Gemarkung Deutz, Flur 33) mit dem Ziel,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung
und die Realisierung von Wohnbau- und Büroflächen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.