Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.         Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Garantie eines ausreichenden Sicherheitsniveaus ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Köln als wachsende Stadt mit der damit einhergehenden Verdichtung der Risiken ist.

 

2.         Der Rat beschließt die Umsetzung des als Anlage 1 beigefügten Brandschutzbedarfsplans (BBP 2014) der Stadt Köln und das darin festgeschriebene Sicherheitsniveau.

 

3.         Der Rat nimmt das externe Gutachten zum BBP zur Kenntnis und schließt sich der Auffassung der Verwaltung an:

 

3.1.        Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen beim Löschzugkonzept und der Dezentralisierung der Tierrettung wird an der bisherigen konzeptionellen Verfahrensweise aufgrund der Synergien mit dem Rettungsdienst und des damit einhergehenden höheren Sicherheitsniveaus festgehalten.

3.2.        Hinsichtlich der Berechnung des Personalausfallfaktors wird dem Vorschlag des Gutachters im Wesentlichen gefolgt. Die aktuell zu verwendenden Werte sind einvernehmlich und werden jährlich durch die Verwaltung angepasst. Für die Dauer eines Jahres ergibt sich ein Minderbedarf von 6 Stellen.

3.3.        Hinsichtlich der perspektivischen Maßnahme  „Zusammenlegung der Feuerwachen 3 (Lindenthal) und 14 (Lövenich)“ in einem Neubau an neuem Standort wird die Verwaltung mittelfristig Möglichkeiten zur Realisierung prüfen.

3.4.        Die Hinweise auf weitere Untersuchungen (z.B. Leitstelle, Freiwillige Feuerwehr, Fahrzeugkonzept) werden für weitere Planungen übernommen.

 

4.         Der Rat stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkungen gemäß Anlage 3 zu.

 

5.         Der Rat beschließt die mit der Umsetzung einhergehenden Aufwendungen im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, gem. Anlage 2.

Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2016 i.H.v. 1.514.648 € (davon 1.356.328 € Personalaufwendungen) und 2017 in Höhe von 4.745.488 € (davon 3.969.896 € Personalaufwendungen) wird im Haushaltsplan 2016/17 im Teilergebnisplan 0212 sichergestellt. Die weiteren Mehraufwendungen ab 2018 werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

6.         Zur Durchführung der im Zusammenhang mit der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans stehenden notwendigen investiven Maßnahmen beschließt der Rat eine zusätzliche Mittelbereitstellung i.H.v. insgesamt 2.900.520 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in den Haushaltsjahren 2016ff.

 

7.         Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden rd. 515.000 € über Rettungsdienstgebühren refinanziert. Hierzu wird dem Rat zeitnah eine neue Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt

 

8.         Der Rat bittet die Verwaltung, ein Konzept zur Förderung des Ehrenamtes, für die Freiwillige Feuerwehr zu erstellen

 

9.         Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Bezirksbürgermeisterinnen oder Bezirksbürgermeistern in jedem der neun Stadtbezirke jeweils eine öffentliche Veranstaltung durchführen wird. In diesen Veranstaltungen soll die bezirkliche Brandschutzsituation und –perspektive dargestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt