Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen sprechen sich alle für die Alternative aus, sowie die Ziffer 3 der Alternativbeschlussfassung wie folgt zu ändern:

…die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit “noch nicht   absehbarer … - Streichen!

Nutzungszeit „von maximal 5 Jahren“ zu errichten  - Einfügen!

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die beantragten Änderungen abstimmen.

 

1.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderungen in der Ziffer 3 der Alternativfassung:

 

Ziffer3 der Alternativfassung:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht absehbaren Nutzungszeit von maximal 5 Jahren zu errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der Stadt Köln 2009 erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung der Räume soll ab dem Schuljahr 2017/18 möglich sein.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:

 

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann über die geänderte Alternativbeschlussfassung abstimmen.

 

2.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zur Alternative zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die temporäre Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeit soll wieder auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II reduziert werden, wenn die im geplanten Wohnbaugebiet Rondorf-Nordwest vorgesehene weiterführende Schule ihren Betrieb aufnimmt.

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit Blick auf die sich, durch eine lediglich temporäre Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen voraussichtlich ergebende Angebotslücke an Schulplätzen im Stadtbezirk Rodenkirchen ergänzende Maßnahmen zu prüfen; unter anderem könnte die vorgesehene, neue weiterführende Schule in Rondorf-Nordwest größer als bisher geplant konzipiert werden.

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht absehbaren Nutzungszeit von maximal 5 Jahren zu errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der Stadt Köln 2009 erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung der Räume soll ab dem Schuljahr 2017/18 möglich sein.

4.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Während und nach „Beendigung“ der temporären Zügigkeitserweiterung wird die Stellenzahl der Gesamtschule entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Kriterien wieder reduziert.

5.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

6.    Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt: