Sitzung: 12.09.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2342/2016
Alle Fraktionen der Bezirksvertretung
Rodenkirchen sprechen sich dafür aus, die Beschlussfassung wie folgt zu ändern:
- Der
Rat beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der
Sekundarstufe II temporär zu
erweitern. Die beiden Standorte …
- Der
Rat beschließt außerdem,
vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln,die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchengemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen.solange zu erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist. Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen. - – 5.
unverändert.
Sodann
lässt der Bezirksbürgermeister über die beantragten Änderungen abstimmen.
1.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die
Aufnahme folgende Änderungen in den Ziffern 1 und 2 der Beschlussfassung:
1.
Der Rat
beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der
Sekundarstufe II temporär zu
erweitern. Die beiden Standorte …
2.
Der Rat
beschließt außerdem, vorbehaltlich
der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln,
die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem
31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine
Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. solange zu
erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist.
Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum
Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der
Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:
Sodann
lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann über die geänderte Beschlussvorlage
abstimmen.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
folgenden geänderten Beschluss zur Alternative zu fassen:
- Der
Rat beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der
Sekundarstufe II temporär zu
erweitern. Die beiden Standorte …
- Der
Rat beschließt außerdem,
vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln,die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchengemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen.solange zu erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist. Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen. - Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, in Verhandlungen mit der Stadt Wesseling einzutreten, um die
Möglichkeit einer Beschulungsvereinbarung für die dortige Hauptschule zu
prüfen, um so ein mit der Stadtbahnlinie 16 erreichbares Hauptschulangebot
für Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden erschließen zu können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei
der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu
den Beschlusspunkten 1 und 2 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse
wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.