Nachtrag: 24.08.2016
Sitzung: 05.09.2016 AVR/0017/2016
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 23.08.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
(zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2527/2016
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der
vergangenen Jahre das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS)
sowie des Inneren (BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS)
umzusetzen. Das Programm umfasst zukünftig sowohl die jetzigen
Integrationskurse als auch die berufsfördernden Deutschsprachkurse und stellt
für die Volkshochschule einen weiteren erheblichen Ausbau des
Sprachförderangebots dar.
Das
GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell laufenden
und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm
„Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene Sprachförderung“ wird ab
01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS integriert. Die für die
ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten Stellen werden bis zum
30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum Stellenplan 2019).
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur
Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017
die Einrichtung folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum
Stellenplan 2018:
a)
für den Bereich der Integrationskurse
zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen:
Zeitraum
ab 01.01.2017 (unbefristet)
1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5
Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0
Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
b)
für den Bereich der Berufsbezogenen
Sprachförderung:
ab
01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen)
1,0
Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
1,0
Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
1,0
Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben
im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
für
den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)
Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum
Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen
bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der
Stellen zu ermöglichen. Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die
entsprechenden Stellen nach Bedarf besetzt.
ab
01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet
1,5
Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5
Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
2,0
Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
0,75
Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
2,0
Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben
im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
0,5
Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Der
Höchstförderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF).
In Folge der
Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im
Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei
Teilplanzeile
11, |
Personalaufwendungen,
von |
629.350,00 € |
Teilplanzeile
13, |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen von |
1.014.547,79 € |
Teilplanzeile
14, |
Bilanzielle
Abschreibungen, von |
24.998,19 € |
Teilplanzeile
16 |
Sonstige
ordentl. Aufwendungen, von |
283.420,00 € |
|
Mehrbedarf
gesamt |
1.952.315,98 € |
Die Deckung
des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in
Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des Bundes
von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige
ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €.
Zur
Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt der
Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver
Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile
9, Auszahlung für den Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 €
bei Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung bewegliches Anlagevermögen. Die
Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4016-0301-0-4500,
Fachraumeinrichtung.
Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.