Nachtrag: 24.08.2016

Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 23.08.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
(zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Inneren (BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS) umzusetzen. Das Programm umfasst zukünftig sowohl die jetzigen Integrationskurse als auch die berufsfördernden Deutschsprachkurse und stellt für die Volkshochschule einen weiteren erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar.

 

Das GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell laufenden und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene Sprachförderung“ wird ab 01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS integriert. Die für die ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten Stellen werden bis zum 30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum Stellenplan 2019).

 

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017 die Einrichtung folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum Stellenplan 2018:

 

a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen:

Zeitraum ab 01.01.2017 (unbefristet)
1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)

0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)

1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)

 

 

b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung:

ab 01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen)

1,0 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)

1,0 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)

1,0 Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)

Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)

für den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)


Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen. Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die entsprechenden Stellen nach Bedarf besetzt.

 

ab 01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet

1,5 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)

0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)

2,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)

0,75 Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)

2,0 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)

Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):

0,5 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)

 

Der Höchstförderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

In Folge der Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei

Teilplanzeile 11,

Personalaufwendungen, von

629.350,00 €

Teilplanzeile 13,

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von

1.014.547,79 €

Teilplanzeile 14,

Bilanzielle Abschreibungen, von

24.998,19 €

Teilplanzeile 16

Sonstige ordentl. Aufwendungen, von

283.420,00 €

 

Mehrbedarf gesamt

1.952.315,98 €

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des Bundes von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €.

 

Zur Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt der Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung bewegliches Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4016-0301-0-4500, Fachraumeinrichtung.

Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 entsprechend berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.