Nachtrag: 24.08.2016
Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: per Sammelumdruck vom 24.08.2016 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2329/2016
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
- „Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2
Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen,
Sürther Straße 191 in 50999 Köln-Rodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in
der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der
Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen (wie unter Ziffer 1 beschrieben)
kurzfristig vorzusehen, um eine Nutzung ab dem Schuljahr 2017/18 zu ermöglichen.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018
die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD
für die Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils
für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei
der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu
Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur
Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse
wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.