Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

  1. „Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 in 50999 Köln-Rodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
  2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen (wie unter Ziffer 1 beschrieben) kurzfristig vorzusehen, um eine Nutzung ab dem Schuljahr 2017/18 zu ermöglichen.
  3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
  4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  5. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.