Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther Straße 55 in 50996 Köln-Rodenkirchen aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Ringelnatzstraße 10-12 von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sozusagen auf einem „Schulcampus“.

2.  Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen.

3.  Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit der Stadt Wesseling einzutreten, um die Möglichkeit einer Beschulungsvereinbarung für die dortige Hauptschule zu prüfen, um so ein mit der Stadtbahnlinie 16 erreichbares Hauptschulangebot für Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden erschließen zu können.

4.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1 und 2 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

5.  Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.