Nachtrag: 24.08.2016
Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: per Sammelumdruck vom 24.08.2016 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2342/2016
Beschluss:
Der
Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt
zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther
Straße 55 in 50996 Köln-Rodenkirchen aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 unter
Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes
Ringelnatzstraße 10-12 von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem
Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II zu erweitern. Die
beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sozusagen auf einem
„Schulcampus“.
2. Der Rat beschließt außerdem,
vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung
Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im
Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5.
Schuljahrgang aufgenommen.
3. Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit der Stadt Wesseling
einzutreten, um die Möglichkeit einer Beschulungsvereinbarung für die dortige
Hauptschule zu prüfen, um so ein mit der Stadtbahnlinie 16 erreichbares
Hauptschulangebot für Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden erschließen
zu können.
4. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag zu den Beschlusspunkten 1 und 2 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
5. Die sofortige Vollziehung
der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.