Nachtrag: 24.08.2016
Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: per Sammelumdruck vom 24.08.2016 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2527/2016
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"Die Verwaltung wird
beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre
das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Inneren
(BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS) umzusetzen. Das Programm
umfasst zukünftig sowohl die jetzigen Integrationskurse als auch die
berufsfördernden Deutschsprachkurse und stellt für die Volkshochschule einen
weiteren erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar.
Das GPS startete bundesweit
bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell laufenden und aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm „Berufsbezogene
Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene Sprachförderung“ wird ab 01.07.2018
vollständig als Regelinstrument in das GPS integriert. Die für die
ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten Stellen werden bis zum
30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum Stellenplan 2019).
Der Rat beschließt unter
Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur Sicherstellung der
Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017 die Einrichtung
folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum Stellenplan
2018:
a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den
vorhandenen Planstellen:
Zeitraum ab 01.01.2017
(unbefristet)
1,0 pädagogischer
Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II,
FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr.
1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b,
FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung:
ab 01.01.2017 (unbefristet
zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen)
1,0 Stellen pädagogischer
Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. III/II,
FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen
Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. V c,
FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b,
FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der
Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b,
FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
für den Bereich der
Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister
VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)
Da eine Stellenbesetzung ab
01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes
2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen. Für die Dauer
der Hutträgerschaft werden die entsprechenden Stellen nach Bedarf besetzt.
ab 01.07.2018 (nach
Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet
1,5 Stellen pädagogischer
Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II,
FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
2,0 Stellen
Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
0,75 Stellen VA, VGr. Vc
BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
2,0 Stellen VA VGr. VI b,
FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der
Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
0,5 Stellen VA VGr. VI b,
FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Der Höchstförderbetrag
richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF).
In Folge der Umsetzung des GPS
beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan
0414, Volkshochschule, in 2017 bei
Teilplanzeile 11, |
Personalaufwendungen, von |
629.350,00
€ |
Teilplanzeile 13, |
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen von |
1.014.547,79
€ |
Teilplanzeile 14, |
Bilanzielle Abschreibungen, von |
24.998,19
€ |
Teilplanzeile 16 |
Sonstige ordentl. Aufwendungen, von |
283.420,00
€ |
|
Mehrbedarf gesamt |
1.952.315,98
€ |
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im
selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und
allg. Umlagen, durch Zuwendungen des Bundes von 1.951.632,40 € sowie
Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige
ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €.
Zur Ausstattung der
notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt der Rat weiterhin für
2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver Auszahlungsermächtigung
im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den
Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung
bewegliches Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender
Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4016-0301-0-4500,
Fachraumeinrichtung.
Die zur Fortführung
des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive
Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018
entsprechend berücksichtigt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.