Nachtrag: 25.08.2016
Sitzung: 29.08.2016 SHA/0018/2016
Zusatz: TISCHVORLAGE
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2347/2016
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.
„Aufbauend
auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme
der Planung eines Neubaus mit 3-fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium
mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der
Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt der Rat der Stadt Köln den
zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sandkaul in befristet
anzumietenden Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule (schulrechtliche
Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2017/18) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut
jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die Schule
von ihrem Interimsstandort dorthin um.
2.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,4 Stelle
Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils
für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
3.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister/in
in der EG 6 TVöD + VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung
der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan
2020 zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal-
und/oder Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am
Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr
2017/18 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück
Zusestraße / Kölner Straße frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den
Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitzustellen.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Schule zu stellen.
6.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.