Nachtrag: 25.08.2016

Zusatz: TISCHVORLAGE

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3-fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt der Rat der Stadt Köln den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sandkaul in befristet anzumietenden Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2017/18) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.  Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,4 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

3.  Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister/in in der EG 6 TVöD + VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

4.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2017/18 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestraße / Kölner Straße frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

5.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

6.  Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.