Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.       über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 für das Gebiet südlich der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 1. Änderung - Schulstandort— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.