Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 25.07.2016:

 

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74439/03 für das Gebiet "Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.       den Bebauungsplan 74439/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.