Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.      Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Wiener verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.