Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3
Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen
Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in
vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen
Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.
Die
sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Wiener verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.