Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

 

2.      Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.

 

4.      Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.