Nachtrag: 05.09.2016
Sitzung: 19.09.2016 BVZ/0017/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2772/2016
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2010 stammenden Verlustes von 4.816.782,70 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt