Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 b BauGB für das Gebiet zwischen Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße und Hüttenstraße einschließlich der Bahnbögen in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Hüttenstraße/Gravenreuthstraße in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe auszuschließen, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen und Schulen zu verhindern;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.