Sitzung: 04.10.2016 BV7/0024/2016
Zusatz: siehe Anlage 0
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2909/2016
Zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013
beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) beschließt der
Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung
mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen
dem nördlich gelegenen Bauhaus, begrenzt im Osten durch die Neue Eiler Straße,
im Süden durch die Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende
Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstücke 879 und 904) in
Köln-Porz-Eil aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss
von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ungeändert empfohlen.
Ja 9 Stimmen SPD, Herr Redlin (Grüne), Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD)
Nein 7 Stimmen CDU, Frau Wilden (Pro Köln)
Enthaltung -
Frau Ogiermann (CDU) war bei der Abstimmung nicht anwesend.