Nachtrag: 22.09.2016

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss über Ziffer 1 - 3 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt:

 

1.            Der Rat stellt fest, dass es das ausdrückliche Interesse der Stadt Köln ist, die öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausgehend von den früheren Erfahrungen in Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die Polizeibehörde auf, dieses Konzept in Köln wieder verstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaften zwischen Stadt und Polizei auszubauen. Dieses sozialraum-orientierte und kooperativ vernetzte Konzept hat zum Ziel, dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation mit anderen Behörden, sozialen Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften in definierten Stadtvierteln aufzubauen. Polizeibeamte im jeweiligen Sozialraum sind Ansprechpartner. Notwendig sind Polizeibeamte vor Ort mit fundierten Problem-, Milieu- und Strukturkenntnissen und ihre erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werden mehr Polizeibeamte notwendig, um Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur Verbesserung der „Alltagssicherheit“ beitragen.
Daher fordert der Rat die Landesregierung auf, die Kölner Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.

2.            Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der geltenden Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussfassung des Landtags entschieden, auf den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie der Domumgebung eine polizeiliche Videobeobachtung durchzuführen.
Der Rat stellt fest, dass die Videoüberwachung in der Zuständigkeit der Polizei liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen, Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Videoüberwachung im öffentlichen Raum fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten.
Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, soziale Erfordernisse, die einer sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungspartnerschaft entsprechen, auch bei der Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z.B. Verdrängungseffekten entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz von kooperativ vernetzter Polizeiarbeit und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.

3.            Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwaltung fortlaufend informiert werden. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundierte Auswertung über die Erfahrungen der polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln den zuständigen Ratsgremien nach Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. und der Stimme der Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss über Ziffer 4 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt:

 

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte, inklusive der für die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Videoüberwachung, mit den  polizeilichen Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel in Köln abzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln und den Stimmen von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.

 

 

 

III. Gesamtabstimmung:

 

1.            Der Rat stellt fest, dass es das ausdrückliche Interesse der Stadt Köln ist, die öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausgehend von den früheren Erfahrungen in Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die Polizeibehörde auf, dieses Konzept in Köln wieder verstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaften zwischen Stadt und Polizei auszubauen. Dieses sozialraum-orientierte und kooperativ vernetzte Konzept hat zum Ziel, dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation mit anderen Behörden, sozialen Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften in definierten Stadtvierteln aufzubauen. Polizeibeamte im jeweiligen Sozialraum sind Ansprechpartner. Notwendig sind Polizeibeamte vor Ort mit fundierten Problem-, Milieu- und Strukturkenntnissen und ihre erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werden mehr Polizeibeamte notwendig, um Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur Verbesserung der „Alltagssicherheit“ beitragen.
Daher fordert der Rat die Landesregierung auf, die Kölner Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.

2.            Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der geltenden Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussfassung des Landtags entschieden, auf den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie der Domumgebung eine polizeiliche Videobeobachtung durchzuführen.
Der Rat stellt fest, dass die Videoüberwachung in der Zuständigkeit der Polizei liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen, Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Videoüberwachung im öffentlichen Raum fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten.
Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, soziale Erfordernisse, die einer sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungspartnerschaft entsprechen, auch bei der Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z.B. Verdrängungseffekten entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz von kooperativ vernetzter Polizeiarbeit und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.

3.            Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwaltung fortlaufend informiert werden. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundierte Auswertung über die Erfahrungen der polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln den zuständigen Ratsgremien nach Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte, inklusive der für die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Videoüberwachung, mit den  polizeilichen Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel in Köln abzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. und der Stimme der Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Die Fraktion Die Linke. beantragte getrennte Abstimmung zwischen den Ziffern 1 – 3 und Ziffer 4 des Änderungsantrages vorzunehmen.

 

Die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion erübrigt sich durch die Annahme des Ersetzungsantrages.