Herr Heinzlmeier
bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:
- Beabsichtigt die Verwaltung entgegen der Erfahrungen aufgrund der
Vorfälle vom 24.07.2016 weiterhin – auch 2017 die Durchführung parallel
stattfindender Trödelmärkte im Gewerbegebiet Godorf zu genehmigen?
- Aus welchen Gründen versagt die Verwaltung nicht die Durchführung
parallel stattfindender Trödelmärkte im Gewerbegebiet Godorf, obwohl nach
den einschlägigen Vorgaben der GWO die Durchführung einer Veranstaltung
abzulehnen sei, wenn „… der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor
Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist“.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.