Beschluss, geändert:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz mit folgender Maßgabe: Der Schutzzonenbereich gemäß Anlage 2.13 wird überprüft und wenn möglich so reduziert, dass der Verkehrsfluss auf der Siegburger Straße gewährleistet ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.