Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zu der Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße, Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und -Neustadt/Süd— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.