Sitzung: 10.11.2016 BV1/0020/2016
Zusatz: Sammelumdruck vom 14.10.2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3100/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zu der Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße, Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und -Neustadt/Süd— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.