Sitzung: 03.11.2016 BV8/0018/2016
Zusatz: Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 12.10.2016 an alle Mitglierder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2297/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten mit der
Maßgabe, dass für den Stadtbezirk Kalk folgende Termine aus der Satzung herausgenommen
werden:
- Weinfest am 08.10.2017 im Stadtteil Rath/Heumar (wurde vom
Veranstalter abgesagt)
- Traditionelles Straßenfest am 25.06.2017 im Stadtteil Kalk
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.