Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten mit der Maßgabe, dass für den Stadtbezirk Kalk folgende Termine aus der Satzung herausgenommen werden:

  • Weinfest am 08.10.2017 im Stadtteil Rath/Heumar (wurde vom Veranstalter abgesagt)
  • Traditionelles Straßenfest am 25.06.2017 im Stadtteil Kalk

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.